Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
03.02.2012

Einzige Chance: Jackpot im Lotto

Ein Makler vermittelt den Verkauf eines Grundstückes im Wert von 1.900.000,00 €. Verkäufer und Käufer schließen den notariellen Kaufvertrag über das Objekt. Der Verkäufer zahlt die Maklerprovision in Höhe von 45.220,- Euro. Die Käufer ziehen in das Objekt ein. So weit, so normal. Aber die Käufer zahlen den Kaufpreis nicht. Hier nun nimmt die Geschichte etwas skurille Züge an: Von Anfang an besaßen die Käufer überhaupt keine hinreichenden Mittel, um das Objekt erwerben zu können. Vielmehr hatten sie  ihr bisheriges bescheidenes Leben in einer Berliner 3-Zimmer-Wohnung aufgegeben und gelangten zu der Überzeugung, sich alles leisten zu können, weil ihnen eine Wahrsagerin einen baldigen Lottogewinn vorausgesagt hatte.

Der Kaufvertrag wurde daraufhin natürlich rückabgewickelt. Aber was ist mit der vom Verkäufer gezahlten Maklerprovision? In einem älteren Betrag hatte ich mich bereits mit der Frage des Schicksals der Provision bei Rückäbwicklung von Kaufverträgen beschäftigt (s.hier). Die Maklerprovision ist in solchen Fällen zurückzuzahlen, wie auch das OLG Stuttgart im vorliegenden Fall entschied:

Der Leitsatz lautet:

1.Es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach Rücktritt des Verkäufers vom vermittelten Grundstückskaufvertrag, wenn er diesen Vertrag statt den Rücktritt zu erklären auch wegen arglistiger Täuschung der Käufer über ihre Zahlungsfähigkeit hätte anfechten können.
2. Die das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung begründenden Umstände müssen nicht in der Rücktrittserklärung aufgeführt werden.
3. Die Käufer haben die Pflicht zur Aufklärung über ihre Zahlungsunfähigkeit (bei Kaufpreis von 1.9 Millionen Euro), wenn die einzige Chance, den Kaufpreis aufbringen zu können, in einem (wegen Voraussage einer Wahrsagerin erhofften) Lottogewinn in Millionenhöhe besteht.


(OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2011 - 3 U 135/11)