Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
05.02.2015

Eigenbedarf:BGH stärkt Rechte von Vermietern


Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Vermieter nicht schon dann rechtsmissbräuchlich handeln, wenn sie einen künftigen Eigenbedarf bei Vertragsschluss mit dem Mieter hätten erkennen können. Eine derart konkrete Planung über die Verwendung ihres Eigentums dürfe man von Vermietern nicht verlangen.

(BGH,Urt. v. 04.02.2014, Az. VIII ZR 154/14).