Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
26.06.2012

Doppelt unangenehme Überraschung!

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©Dennis Schmitt  / pixelio.de
Der Ärger des passionierten Radfahrers war groß: Für mehr als 500,00 € hatte er sein Fahrrad mit Stoßdämpfern aufgerüstet. Ein Dieb hatte diese einfach von seinem Fahrrad abgeschraubt. Der Ärger wurde noch größer, nachdem der Fahrradfreund von seiner Versicherung den Ersatz der Kosten eines neuen Dämpfers und  der Einbaukosten von ca. 100,00 € verlangte. Die Versicherung lehnte die Regulierung des Schadens ab.


Damit gab sich der Radler nicht zufrieden und klagte vor dem Amtsgericht München. Die Münchener Richter gaben der Verischerung Recht: Es liege kein Versicherungsfall vor, da das Fahrrad selbst nicht abhandengekommen sei. Der Diebstahl von Teilen eines Rades sei nicht versichert. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den Versicherungsbedingungen.

AG München,  Urt. v. 23.09.2011, Az. 212 C 14241/11