"Dann kann ich mich ja jetzt endlich auch für den Polizeidienst bewerben, " sagte die beste aller Freundinnen nach der Lektüre der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. März 2014. "Wieso," frage ich überrascht. "Na, lies doch mal:"
"Die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung."
Was war geschehen?
Eine Frau hatte sich für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Ihre Bewerbung war mit der Begründung abgewiesen worden, ihre Brustimplantate begründeten ihre gesundheitliche Nichteignung. Denn aufgrund der Implantate könne sie keine Schutzkleidung tragen. Aufgrund des mit dem hiermit verbundenen Drucks gehe ein größeres Risiko einer Fibrosebildung (d.h. einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes) einher.
Quatsch, sagt das Verwaltungsgericht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf aktuell dienstfähigen Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur abgesprochen werden, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird.
Die Berliner Richter hatten eine Fachärztin befragt. Nach deren Auskunft wird die Bewerberin bei typischen Polizeieinsätzen und das Tragen der Schutzkleidung nicht höher gefährden würden als Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Eine Frühpensionierung oder lange Erkrankung sei daher nicht wahrscheinlich.
Na, dann mal schnell die Bewerbungsunterlagen ausfüllen. :-)
VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 (VG 7 K 117.13)
https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20140304.1355.394957.html
Artikel
08.03.2014