Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
16.03.2012

Die Schützenbrüder und das AGG

Die Bundesversammlung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. hat hat auf ihrer Sitzung vom 11.März 2012 beschlossen, dass der Lebensgefährte eines Schützenkönigs diesen bei öffentlichen Auftritten nicht begleiten darf. 

Die Aufregung war groß. Laut "Bild" sprach die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders von einem „Signal der Intoleranz” und stellte in Frage, ob die Satzungsänderung überhaupt mit dem Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität in Einklang zu bringen sei. Egal was man von diesem Beschluss halten mag, aber verstößt er wirklich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Dr. Dirk-Ulrich Otto erläutert in einem lesenwerten Artikel in der Legale Tribune aus juristischer Sicht warum der Beschluss nicht gegen das AGG verstößt.