Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
28.08.2012

Die Kuh macht muh ...

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© Andreas Hermsdorf  / pixelio.de
Alpenidyll wohin man blickt: Kirchturm, Dorfplatz, pastellfarbene Häuser und weidende, glockentragende Kuhherden ...

Was für den Touristen idyllisch ist, mag für manche Anwohner nervtötend sein. So zeigten genervte Nachbarn in der Steiermark einen örtlichen Landwirt an, weil dieser seine mit Glocken versehene Kuhherde neben ihren Wohnhäusern weiden ließ. Gegen die daraufhin verhängt Geldstrafe zog der brave Bauer vor Gericht und unterlag. In einem Gebiet mit "verstreuten Wohnobjekten" sei es unzumutbar, auf einer eingezäunten Weide Tiere mit Kuhglocken zu halten, urteilte das zuständige Gericht.

Quelle: Legal Tribune