Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
07.12.2012

Der "Berliner" als diskriminierungsfähige Ethnie ;-)

Und das ausgerechnet von einem Berliner Gericht! Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hält es für zweifelhaft, ob der "Berliner" überhaupt eine diskriminierungsfähige Ethnie sei. Allein die Zuwanderung aus anderen Gegenden Deutschlands,  Europas und der Welt habe dazu geführt, dass die "Berliner" als objektiv abgrenzbare Einheit kaum erkennbar seien. 

Wie kamen die Richter zu dieser Aussage? Nun, ein in Thüringen geborener, in Brandenburg aufgewachsener und beim Land Berlin angestellter Lehrer beantrate seine Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Hintergrund war, dass das Land Berlin im jahre 2011 mit Anzeigen in Tageszeitungen um Lehrkärfte geworben hatte und in den Anzeigen darauf hingewiesen hatte, dass Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern in ein Beamtenverhältnis übernommen würden. Der Antrag des Lehrers wurde abgewiesen. Daraufhin verlangte er Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Er gehöre zur Ethnie der "Berliner". Schließlich spreche der Berliner Dialekt und esse traditionelle Berliner Gerichten, wie z.B. Bollenfleisch. Allein aus diesem Grunde sei er nicht verbeamtet worden. Na, das Gericht hatte aufgrund des Lebenslaufes des Lehrers Zweifel, ob dieser wirklich "Berliner" sei - wenn es diese überhaupt gäbe!Als in Berlin angestellter Lehrer werde er ebenso wenig verbeamtet wie Bewerber aus anderen Bundesländern, die dort noch nicht Beamte sind. Verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesländern hingegen würden ohne Rücksicht auf ihre ethnische Herkunft in ein Beamtenverhältnis im Land Berlin übernommen


Urteil der 5. Kammer vom 26. Oktober 2012 – VG 5 K 222.11 –