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27.01.2012
Betriebskosten: Anmietungs- und Wartungskosten von Rauchmeldern
In meinem Beitrag "Rauchmelder und Mietrecht" hatte ich mich mit der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern beschäftigt. In diesem Zusammenhang hatte ich darauf hingewiesen, dass die Installationskosten als Modernisierungskosten und die Wartungskosten auf die Mieter umlegbar sind. Dies wird durch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Magdeburg bestätigt: Danach gehören die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den Nebenkosten, die auf den Mieter umlegbar sind. (LG Magdeburg, Entsch. v. 27.09.2011 - 1 S 171/11)