Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
27.01.2012

Betriebskosten: Anmietungs- und Wartungskosten von Rauchmeldern

In meinem Beitrag "Rauchmelder und Mietrecht" hatte ich mich mit der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern beschäftigt. In diesem Zusammenhang hatte ich darauf hingewiesen, dass die Installationskosten als Modernisierungskosten und die Wartungskosten  auf die Mieter umlegbar sind. Dies wird durch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Magdeburg bestätigt: Danach gehören die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den Nebenkosten, die auf den Mieter umlegbar sind. (LG Magdeburg, Entsch. v. 27.09.2011 - 1 S 171/11)