Artikel
12.02.2012
BGH zu Reservierungsgebühren
Ein Reservierungsentgelt, das bei Nichtabschluss des beabsichtigten Kaufvertrages in jedem Fall beim Makler verbleibt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls dann nicht wirksam vereinbart werden , wenn der Verkäufer trotz der Reservierungsvereinbarung nicht gehindert ist, seine Verkaufsabsicht aufzugeben oder an einen Dritten zu veräußern und wenn der Makler durch die Reservierung keine ins Gewicht fallende Verzichtsleistung erbringt (BGH Urteil vom 03.09.2010 Az. III ZR 21/10)