Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
27.06.2013

Astbestplatten - Vermieter haftet bei unsachgemäßer Entfernung



Der Vermieter haftetn für Gesundheitsschäden des Mieters,, wenn Vinylasbestplatten im Flurbereich einer Mietwohnung ohne besondere Staubschutzvorkehrungen entfernt werden,

Dies entschied das Landgericht Berlin. Bei den vom Vermieter veranlassten Arbeiten wurde  weder eine Absicherung gegen Staub noch ein Aufsaugen bzw. ein Binden  eventuell vorhandener Reste vorgenommen.

LG Berlin, Urteil vom 21.12.2012 - 65 S 200/12