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27.06.2013
Astbestplatten - Vermieter haftet bei unsachgemäßer Entfernung
Der Vermieter haftetn für Gesundheitsschäden des Mieters,, wenn Vinylasbestplatten im Flurbereich einer Mietwohnung ohne besondere Staubschutzvorkehrungen entfernt werden,
Dies entschied das Landgericht Berlin. Bei den vom Vermieter veranlassten Arbeiten wurde weder eine Absicherung gegen Staub noch ein Aufsaugen bzw. ein Binden eventuell vorhandener Reste vorgenommen.
LG Berlin, Urteil vom 21.12.2012 - 65 S 200/12