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Die europäische Glühlampen-Verordnung vom März 2009 bereitete der Glühbirne ein jähes Ende. Doch klammheimlich lebte sie weiter. Die "Elektrische Wiederstandsgenossenschaft eG" lies sie als "Heatball" auferstehen. Sie priesen den "Heatball" als die beste Erfindung seit der Glühbirne an. "Heatballs sind technisch der klassischen Glühbirne sehr ähnlich, nur dass sie nicht zur Beleuchtung gedacht sind, sondern zum Heizen," heißt es auf der Homepage (www.heatball.de)
Doch nun haben die satireischen Kämpfer für das wärmende Licht eine juristische Niederlage hinnehmen müssen: Der Verkauf dieser Glühlampen als vorgebliche Heizelemente bleibe vorläufig verboten, beschloss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (OVG Münster, Beschluss vom 24.2.2012 - 4 B 978/11). Bei den "Heatballs" handele es sich "nach deren erkennbarer Zweckbestimmung und Eignung um Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung". Trotz der "satirischen Einkleidung" sei die "Heatball-Aktion" keine Kunst im Sinne des Grundgesetzes. Vielmehr stehe das wirtschaftliche Interesse der Importeure an der Vermarktung der Lampen im Vordergrund.
Müss Glühlämpchen jetzt endgültig sterben?