1. Einsetzung als Erben;
2. Bestimmung eines Ersatzerben, falls der vorgesehene Erbe vor verstirbt;
3. Enterbung bestimmter Personen;
4. Anordnung von Vermächtnissen (Geld oder Gegenstände);
5. Teilungsanordnungen mit oder ohne Ausgleichspflichten;
6. Bestimmung, ob frühere Zuwendungen und Geschenke auf den Erbteil anzurechnen sind oder nicht;
7. Ernennung eines Testamentsvollstreckers;
8. Anordnung der Nachlassverwaltung;
9. Entziehung oder Beschränkung des Pflichtteils;
10. Anordnung, ob Pflegeleistungen nicht werden sollen und wenn ja in welcher Höhe;
11. Anordnung von vor-und Nacherbschaft;
es wird also gleichzeitig auch für den Tod des Erben ein weiterer Erbe bestimmt, wobei angeordnet werden kann, ob der Vorerbe frei über das Vermögen verfügen kann oder nicht (so genannter befreiter Vorerbe).