Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
29.08.2011

Was läßt sich in einem Testament regeln?


1. Einsetzung als Erben;
2. Bestimmung eines Ersatzerben, falls der vorgesehene Erbe vor verstirbt;
3. Enterbung bestimmter Personen;
4. Anordnung von Vermächtnissen (Geld oder Gegenstände);
5. Teilungsanordnungen mit oder ohne Ausgleichspflichten;
6. Bestimmung, ob frühere Zuwendungen und Geschenke auf den Erbteil anzurechnen sind oder nicht;
7. Ernennung eines Testamentsvollstreckers;
8. Anordnung der Nachlassverwaltung;
9. Entziehung oder Beschränkung des Pflichtteils;
10. Anordnung, ob Pflegeleistungen nicht werden sollen und wenn ja in welcher Höhe;
11. Anordnung von vor-und Nacherbschaft;
 es wird also gleichzeitig auch für den Tod des Erben ein weiterer Erbe bestimmt, wobei angeordnet werden kann, ob der Vorerbe frei über das Vermögen verfügen kann oder nicht (so genannter befreiter Vorerbe).