Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
15.06.2011

Testamentsvollstreckerin

In einer Nachlaßangelegenheit bin ich zur Testamentsvollstreckerin bestellt worden. Gerade habe ich für die Verstorbene für 3 Monate die Einkommenssteuererklärung 2010 erstellt. Anlage N - inzwischen 3 Seiten, Anlage R, Anlage Vorsorgeaufwendungen - 2 Seiten; die Fragen dazu hatten früher im Mantelbogen Platz. Von einer Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel paßt, sind wir noch Lichtjahre entfernt.