Ehepaare ohne Kinder oder Alleinstehende wissen häufig nicht, wie ihr Nachlass abgewickelt werden soll.
In diesen Fällen hilft die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament. Sie können selbst eine Person als Testamentsvollstrecker/in benennen oder die Auswahl dem Nachlassgericht überlassen. Sie können sich aber auch gern an mich wenden.
Ich übernehme Testamentsvollstreckungen.
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19.06.2011