Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
29.08.2011

Möglichkeiten, zu Lebzeiten seinen Nachlass zu regeln:




Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, mit denen der Erblasser zu seinen Lebzeiten für die Zeit nach seinem Tod die Verteilung seines Nachlasses regeln kann . Dafür stehen das Testament, der notarielle Erbvertrag oder aber Vermächtnisse zur Verfügung. Durch das Testament werden eine oder mehrere Personen als Erben des gesamten Nachlasses eingesetzt. Das Testament muss entweder handschriftlich niedergeschrieben oder aber unter Mitwirkung eines Notars errichtet werden. Eine Variante des Testaments ist das Ehegattentestament, mit denen sich Ehegatten gegenseitig unter Ausschluss ihrer Kinder zu Alleinerben einsetzen und gleichzeitig eine Erbeinsetzung der Kinder oder anderer Personen für den Tod des Längstlebenden vornehmen.
Dieses Testament, auch Berliner Testament genannt, bewirkt, dass die beiden Testamente der Ehegatten als " wechselbezüglich " gelten, weil jeder Ehegatte den anderen nur deswegen zu Alleinerben einsetzt, weil umgekehrt sein Ehepartner dies auch tut.
Eine erweiterte Variante besteht in der Errichtung eines Erbvertrages, der immer notariell beurkundet werden muss. Hierbei vereinbart der Erblasser mit einer oder mehreren Personen, dass diese Erben werden. Diese dritten Personen können Kinder, entferntere Verwandte oder auch nichtverwandte Personen sein. Die zukünftig an haben können sich darin zu Übernahme von Leistungen gegenüber dem Erblasser oder aber dritten Personen verpflichten. Die Möglichkeit des Berliner Testaments besteht in diesen Fällen gerade nicht. Allerdings ist die Lösung  aus dem Erbvertrag  äußerst schwierig. Der Vertrag sollte daher gut überlegt und vorbereitet sein.
Ziel dieser Regelungen istes  immer, für die Zeit nach dem Ableben des Erblassers klare Verhältnisse zu schaffen und Streit möglichst zu vermeiden. Nicht immer wird dieses Ziel erreicht. Das liegt meistens daran, dass Personen, die nach dem Gesetz erbberechtigt wären, übergangen werden  und dann den ihnen zustehenden Pflichtteil verlangen. Die Testierfähigkeit des Erblassers ist gegenüber Kindern und Ehegatten eingeschränkt, was häufig nicht beachtet wird oder aber auch nicht bekannt ist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bestimmte Personen zu Erben einzusetzen, gleichzeitig aber auch anzuordnen, dass anderen Personen ein Gegenstand oder aber eine bestimmte Geldsumme zugewendet wird. Diese Anordnungen stellen rechtlich Vermächtnisse dar. Die bedachte Person wird nicht Erbe , sondern kann vom Erben die Herausgabe des Gegenstandes oder  der Geldsumme verlangen.
Ein Geschäft unter Lebenden stellt die so genannte Schenkung auf den Todesfall dar. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden. Beispiele sind die Zuwendung eines Sparguthabens nach dem Tod des Erblassers oder aber die Zuwendung einer Versicherungssumme. Auf die Erbeinsetzung hat dies keine Auswirkungen.
Das Erbrecht ist mit seinen 400 Paragraphen äußerst kompliziert und für den Laien nicht zu durchschauen.  Es kann nur dringend davon abgeraten werden, Mustertexte zu übernehmen und zu glauben, hiermit alles Erforderliche getan zu haben. Die Investition in eine Rechtsberatung  und Formulierung eines Testamentes ist daher gut angelegtes Geld.

Im Fall, dass Unternehmen oder Beteiligungen zum Vermögen gehören, Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, ist außerdem zu beachten, dass ein falsches Testament oder aber gar kein Testament das Unternehmen an den Rand des Ruins bringen kann. Eine Beratung, die auch den Steuerberater mit einbezieht, ist in diesen Fällen ein absolutes Muss.
Bei großen Vermögen kann durch geschickte Gestaltung die  Erbschaftsteuer minimiert werden. Auch durch rechtzeitige Übertragung von Vermögensteilen zu Lebzeiten können Steuerfreibeträge mehrmals ausgeschöpft werden. Zwischen den einzelnen Übertragungsakten  müssen der jeweils zehn Jahre vergangen sein. Eine langfristige Planung zeigt sich also aus.