Die Einholung eines Gutachtens zum Wert eines ererbten Grundstücks in Brandenburg hat sich doch rentiert. Der gemeine Wert liegt 6000 Euro unter dem vom Finanzamt ermittelten Grundstückwert.
Tipp: wenn die Bewertung eines Grundstücks schwierig ist, ist es immer ratsam, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Bei Differenzen zwischen dem ermittelten Grundstückswert und dem gemeinen Wert wird immer der niedrigere Wert von beiden der Erbschaftsbesteuerung zugrunde gelegt. Im konkreten Fall sind das 1.800 Euro Steuerersparnis.
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14.09.2012