Mandant hat mehrere landwirtschaftliche Grundstücke und diverse Gebäude geerbt. Er kam, um sich über die Problematik des gewerblichen Grundstückshandels zu informieren, wenn er die Grundstücke verkaufen will.
Nach der Beratung wußte er zusätzlich, dass ihm möglicherweise eine Steuernachforderung für vom Erblasser zu Lebzeiten bereits getätigte Grundstücksverkäufe droht. Damit hatte der Mandant nun gar nicht gerechnet.
Er hat jetzt wenigstens einen Anhaltspunkt, was er noch prüfen muß, um sich Klarheit über den Nachlass zu verschaffen.
An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, sich sorgfältig beraten zu lassen, wenn man geerbt hat. Der Teufel steckt im Detail.
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13.12.2013