Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
17.12.2012

Digitales Erbrecht



Was passiert nach meinem Tod eigentlich mit meinem Facebook-Profil und E-Mail-Account?

Heutzutage sind wir mehr denn je vernetzt: Facebook, Twitter, Blogs, Gmx, Google & Co. Fleißig erstellen wir bei diesen und anderen Internetriesen Accounts und Profile. Wenn dann aber einmal der Nutzer aus dem Leben scheidet, ist die Not groß. Zwar gilt auch im Internet das "klassische" Erbrecht. Das bedeutet, dass die Erben in die Stellung des Verstorbenen und damit auch in die Nutzungsverträge zwischen dem Verstorbenen und den Internetkonzernen treten. Praktisch bereitet das aber große Schwierigkeiten, weil der Verstorbene in der Regel nicht seine Passwörter hinterlegt hat und deshalb die Erben nicht auf die Accounts zugreifen können. Um Missbräuchen vorzubeugen, gewährt Facebook in diesen Fällen den Erben erst nach einem langwierigen Bearbeitungsverfahren den Zugriff auf den Account. Facebook bietet aber auch die Option, das Profil des Verstorbenen in Form eines Erinnerungsstatus aufrechtzuerhalten.

Bei GMX und Web.de werden E-Mail-Konten hingegen automatisch gelöscht, nachdem sie ein halbes Jahr inaktiv gewesen sind. Die Erben können den Vertrag aber unter Vorlage der Sterbeurkunde auch kündigen. Um den Zugriff auf das Postfach zu erhalten, muss allerdings ein Erbschein vorgelegt werden.


Dieser Gastbeitrag stammt von Rechtsanwalt Christian Kieppe.
 
Autor: RAKieppe