Ich hatte hier von einem Versuch berichtet, ein angebliches Erbrecht einer Schwester mit etwas grenzwertigen Mitteln durchzusetzen und den klaren Willen des Verstorbenen in dessen Testament auszuhebeln.
Heute nun nahm die Schwester ihre Bedenken gegen den Erbscheinsantrag der Testamentserben zurück. Der Gegnervertreter hatte es sich aber zuvor nicht nehmen lassen, telefonisch noch einmal die Moral in´s Spiel zu bringen.
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07.08.2013