Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
25.06.2013

Überraschungen beim Erben

Soeben habe ich einen Mandanten darüber aufklären müssen, dass sich auch Schulden vererben, weil dies gesetzlich so angeordnet ist. Der Mandant war sehr überrascht.

 Die Annahme, dass sich nur Vermögen, z. B. Bargeld, Grundbesitz etc. vererbt, ist zwar  weit verbreitet, aber falsch. Wer also damit rechnen muss, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis, dass er Erbe geworden ist, die Erbschaft vor dem Nachlassgericht ausschlagen. 

In Baden-Württemberg ist das jeweilige Notariat, welches für den Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist, als Nachlassgericht tätig. In anderen Bundesländern befindet sich das Nachlassgericht beim für den Verstorbenen zuständigen Amtsgericht.

Die Ausschlagung muss binnen der sechs Wochen beim Nachlassgericht eingehen. Um wirksam zu sein, muss dabei ebenfalls ein Notar mitwirken.

Wurde die Ausschlagungsfrist versäumt, kann in besonderen Fällen, die im einzelnen zu prüfen sind, die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten werden. Der Erbe kann sich gegenüber Dritten auch auf die Dürftigkeit des Nachlasses berufen. Bei diesen Vorgängen machen Laien häufig Fehler.

Es ist daher dringend anzuraten, sich bei diesen Schritten vorher juristischen Rat zu hole
n.