Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
26.01.2016

Zweimal pro Woche duschen reicht!

Wer als Strafgefangener nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche (OLG Hamm , Beschluss vom 10.11.2015 – 1 Vollz (Ws) [...]