Die Fahrerlaubnisbehörde darf einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn er zwar bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist, dafür jedoch durch mehrfache Gewalttaten [...]
Artikel
14.09.2012
Die Fahrerlaubnisbehörde darf einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn er zwar bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist, dafür jedoch durch mehrfache Gewalttaten [...]