Ein angeklagter Jugendlicher sollte sich eines unfeinen Deliktes schuldig gemacht haben. Die Aktenlage bot auf den ersten Blick relativ wenig Angriffspunkte. Einzig die Tatsache, dass die [...]
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25.07.2016
Ein angeklagter Jugendlicher sollte sich eines unfeinen Deliktes schuldig gemacht haben. Die Aktenlage bot auf den ersten Blick relativ wenig Angriffspunkte. Einzig die Tatsache, dass die [...]