Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
29.08.2012

Widerrufsbelehrung: Wer zweimal belehrt, belehrt falsch!

Ein Unternehmer hatte in seinem Onlineshop eine Widerrufsbelehrung dargestellt. Diese befand sich nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern noch an einer zweiten Stelle. Nach [...]