Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
03.03.2016

VW: Keine Fahrzeugrückgabe wegen Schummelsoftware

Das Landgericht Bochum vertritt offenbar die Auffassung, dass der Einsatz der “Schummelsoftware” in VW-Dieselfahrzeugen dem Kunden keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gebe. [...]