Das Landgericht Bochum vertritt offenbar die Auffassung, dass der Einsatz der “Schummelsoftware” in VW-Dieselfahrzeugen dem Kunden keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gebe. [...]
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03.03.2016
Das Landgericht Bochum vertritt offenbar die Auffassung, dass der Einsatz der “Schummelsoftware” in VW-Dieselfahrzeugen dem Kunden keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gebe. [...]