Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
31.01.2013

Schmerzensgeldanspruch nach verdrängtem Kindesmissbrauch nicht verjährt

In der Regel verjähren Schmerzensgeldansprüche auch von Opfern sexueller Straftaten binnen 3 Jahren nach der Tat bzw. der Kenntnis des Verletzten vom Schaden. Bei Minderjährigen beginnt die [...]