In der Regel verjähren Schmerzensgeldansprüche auch von Opfern sexueller Straftaten binnen 3 Jahren nach der Tat bzw. der Kenntnis des Verletzten vom Schaden. Bei Minderjährigen beginnt die [...]
Artikel
31.01.2013
In der Regel verjähren Schmerzensgeldansprüche auch von Opfern sexueller Straftaten binnen 3 Jahren nach der Tat bzw. der Kenntnis des Verletzten vom Schaden. Bei Minderjährigen beginnt die [...]