Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
03.07.2012

Papier bleibt Papier! Unterschrift auf elektronischem Schreibbrett formunwirksam

So sehr man auch zukünftig den elektronischen und vor allem papierlosen Geschäftsverkehr vorantreiben will, ganz ohne Papier geht es dann doch nicht.

Das OLG München hat aktuell [...]