Das hat was von Gallien gegen Rom! Das Bundesarbeitsgericht geht bislang stets davon aus, dass mit dem Tod eines Arbeitnehmers dessen höchstpersönliche Leistungspflicht endet und demnach auch [...]
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08.12.2015
Das hat was von Gallien gegen Rom! Das Bundesarbeitsgericht geht bislang stets davon aus, dass mit dem Tod eines Arbeitnehmers dessen höchstpersönliche Leistungspflicht endet und demnach auch [...]