Eine nur unerhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache rechtfertigt keine Mietminderung. Eine rein optische Beeinträchtigung ist auch nur eine unerhebliche Minderung der [...]
Artikel
01.10.2012
Eine nur unerhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache rechtfertigt keine Mietminderung. Eine rein optische Beeinträchtigung ist auch nur eine unerhebliche Minderung der [...]