Es muss sicherlich sehr unangenehm gewesen sein: Die Klägerin stieg schon mit Harndrang in einen Zug ein. Die Zugtoilette jedoch defekt. Während der fast zweistündigen Fahrt zu ihrem Ziel [...]
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11.03.2016
Es muss sicherlich sehr unangenehm gewesen sein: Die Klägerin stieg schon mit Harndrang in einen Zug ein. Die Zugtoilette jedoch defekt. Während der fast zweistündigen Fahrt zu ihrem Ziel [...]