Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
11.03.2016

Kein Schmerzensgeld trotz defekter Zugtoilette

Es muss sicherlich sehr unangenehm gewesen sein: Die Klägerin stieg schon mit Harndrang in einen Zug ein. Die Zugtoilette jedoch defekt. Während der fast zweistündigen Fahrt zu ihrem Ziel [...]