Ein erheblich betrunkener Fußgänger haftet unter Umständen allein für einen Unfall mit einem LKW, sodass die Betriebsgefahr des LKW oder ein mögliches Mitverschulden des LKW-Fahrer hinter dem [...]
Artikel
08.07.2015
Ein erheblich betrunkener Fußgänger haftet unter Umständen allein für einen Unfall mit einem LKW, sodass die Betriebsgefahr des LKW oder ein mögliches Mitverschulden des LKW-Fahrer hinter dem [...]