Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
29.03.2016

Kein Betriebskostenkatalog im Mietvertrag notwendig

In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser “die Betriebskosten” zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des [...]