Die Zeugin belastete die Angeklagten schwer. Sie war die einzige Zeugin, ihre Aussage daher von übergeordneter Bedeutung. Was auffiel war, dass die Zeugin große Erinnerungslücken hatte, sich [...]
Artikel
28.12.2015
Die Zeugin belastete die Angeklagten schwer. Sie war die einzige Zeugin, ihre Aussage daher von übergeordneter Bedeutung. Was auffiel war, dass die Zeugin große Erinnerungslücken hatte, sich [...]