Bietet ein Wohnungsmieter seine Wohnung zur Untermiete an Touristen an (hier über das Portal “airbnb”) und hat der Vermieter dem nicht ausdrücklich zugestimmt, so rechtfertigt dies eine [...]
Artikel
24.02.2015
Bietet ein Wohnungsmieter seine Wohnung zur Untermiete an Touristen an (hier über das Portal “airbnb”) und hat der Vermieter dem nicht ausdrücklich zugestimmt, so rechtfertigt dies eine [...]