Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
13.05.2013

Fristlose Kündigung bei rauem Umgangston

Selbst wenn der Umgangston in einer Firma rau ist und der Arbeitnehmer seit 25 Jahre im Betrieb beschäftigt ist, so ist der gegen den Chef gerichtete Spruch “Ich hau dir vor die Fresse” eine [...]