Ein Hotelier, der in seinem Hotel den Gästen einen WLAN Zugang zur Verfügung stellt, haftet nicht für Urheberrechtsverstöße, die von Gästen über seinen Anschluss begangen werden.
Der Hotelier [...]
Ein Hotelier, der in seinem Hotel den Gästen einen WLAN Zugang zur Verfügung stellt, haftet nicht für Urheberrechtsverstöße, die von Gästen über seinen Anschluss begangen werden.
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