Der Vertrag mit Facebook über einen dort laufenden Account zählt im Falle des Ablebens des Account-Inhabers zum Erbe. Den Erben ist daher Zugang zum Konto zu gewähren (LG Berlin , vom [...]
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11.01.2016
Der Vertrag mit Facebook über einen dort laufenden Account zählt im Falle des Ablebens des Account-Inhabers zum Erbe. Den Erben ist daher Zugang zum Konto zu gewähren (LG Berlin , vom [...]