Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
11.01.2016

Facebook-Konto ist vererbbar

Der Vertrag mit Facebook über einen dort laufenden Account zählt im Falle des Ablebens des Account-Inhabers zum Erbe. Den Erben ist daher Zugang zum Konto zu gewähren (LG Berlin , vom [...]