Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
03.02.2016

Bei ungenügend griffiger Fahrbahn haftet Land für Unfälle

Der jeweilige Straßenbaulastträger ist verantwortlich für die Sicherheit auf seinem Straßen. Bei Landstraßen ist dies in der Regel das betreffende Bundesland. Ist die Fahrbahn der betreffenden [...]