Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
13.01.2016

„Ende der Autobahn“ aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung

Das Verkehrsschild ?Ende der Autobahn? (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) zeigt lediglich das Ende einer mit rechtlichen Besonderheiten versehen Autobahn an, statuiert allein aber [...]