Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
12.11.2012

Ratgeber Gebrauchtwagen-Verkauf

Automobilbesitzer haben sich bereits längst daran gewöhnt, dass Informationen rund um das Thema Automobil aus dem Internet geladen werden können. Im letzten Jahrzehnt sind die Nutzerzahlen von Auto-Communities und Fachportalen rund um das Thema Auto in die Höhe geschossen. Es findet ein aktiver und hochklassiger Informationsaustausch statt, der sich in der Regel auf dem neuesten rechtlichen Stand befindet. Die hohe Akzeptanz des Mediums Internet führte dazu dass auch Kauf- und Verkaufsabwicklung über das Netz gemacht werden. Eine große Hürde für den Großteil der Internetuser, welche die Nutzer in vielen Fällen davon abgehalten hat ein Geschäft, wie den Verkauf des Autos über das Internet abzuwickeln, ist die Anonymität im Internet. Mittlerweile haben sich die Plattformen für den Autohandel auch diesem Problem angenommen und verfügen über zahlreiche Schutzmechanismen die den anonymen Betrug im Internet vermeiden. Wie Sie persönlich den Verkauf ihres gebrauchten Autos sicher gestalten erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Sicherer Autoverkauf – Tipps für die Abwicklung

Rechtliche Sicherheit beim Verkauf des Gebrauchtwagens kann bereits durch die Einhaltung von wenigen Ratschlägen erreicht werden. Während bei dem Verkauf des Autos beim Gebrauchtwagenhändler an der nächsten Straßenecke die Verkaufs- und Kaufabsicht meist mit Handschlag besiegelt wird und dann im nächsten Schritt der schriftliche Vertrag aufgesetzt wird, ist dies beim Verkauf im Internet etwas anders. Die Verkaufsabsicht wird in vielen Fällen schriftlich per E-Mail oder mündlich per Telefon erteilt. Im nächsten Schritt kann der Kaufvertrag aufgesetzt werden. Haben Sie ein Auto zu verkaufen, dann sollten Sie folgende Punkte in Bezug auf den Kaufvertrag beachten: Kaufverträge sollten alle Mängel und Besonderheiten des Fahrzeugs beinhalten, damit keine Regressansprüche an Sie als Verkäufer gestellt werden können. Versuchen Sie hierbei keine Mängel zu verheimlichen, sondern klären Sie die kaufende Partei darüber auf und halten Sie dies auch schriftlich fest. Einen Mustervertrag können Sie beispielsweise hier downloaden. Der Vertrag wird bei Fahrzeugübergabe von beiden Parteien unterschrieben. Es ist empfehlenswert bei der Fahrzeugübergabe zwei Bekannte oder Freunde dabei zu haben, die eventuell im Nachhinein angemahnte Unstimmigkeiten bezeugen können. Die Nummernschilder können bei der Übergabe am Fahrzeug bleiben. Im Kaufvertrag sollte jedoch festgehalten werden, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit auf seinen Namen ummeldet. Ganz sicher gehen Sie indem Sie dem Käufer mitteilen, dass Sie das Fahrzeug ohne Nummernschilder abgeben und der Käufer sich entweder Überführungskennzeichen besorgt oder das Automobil mit einem Hänger transportiert. So können Sie schon im Vorfeld Probleme mit Ihrer KFZ-Versicherung vermeiden.

Alternativen zur Gebrauchtwagenbörse

Autobesitzer, die sich den Aufwand nicht zutrauen, können auch Dienstleister für den Autoverkauf in Anspruch nehmen. Im Internet gibt es neue Gebrauchtwagen Plattformen, die den Verkauf an Händler vermitteln. Der zu erwartende Preis ist bei einem Verkauf des alten Autos wahrscheinlich geringer als bei einem selbst organisierten Verkauf an Privat, jedoch sind Regressansprüche und Preisverhandlungen bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht gegeben. Der Kaufvertrag wird in diesen Fällen vor der  Übergabe des Fahrzeugs aufgesetzt und ist rechtlich bindend. Die Alternativen zum Verkauf des Gebrauchtwagens sind nicht nur auf Grund der rechtlichen Absicherung interessant. Autobesitzer, die den Gebrauchtwagenverkauf schon einmal selbst organisiert haben wissen, dass ein Vermittlungsservice auch Zeit und vor allem Nerven spart und daher eine interessante Möglichkeit für den Verkauf darstellen kann.

Bildquelle: Studio Porto Sabbia / 123rf.com