Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
28.01.2013

Polizei-Hochschulsprecher gibt zu: Blitzer messen fehl

VerkehrszeichenDiverse Male haben wir darüber berichtet: Blitzer messen fehl! Nicht jeder hat uns das auch gleich geglaubt. Polizeisprecher wurden zu dieser Behauptung befragt, die dann natürlich das genaue Gegenteil behauptet haben. Die Blitzer würden regelmäßig gewartet, das Personal stets gut geschult und die Akkus der Geräte – gerade im Winter – ständig aufgeladen.

Wir fordern weiterhin, dass Blitzer gerade in diesen kalten Wintermonaten nicht zum Einsatz kommen sollten, da durch die kalten Temperaturen die Akkuleistung schnell abnimmt und dadurch Fehlmessungen vorprogrammiert sind.

Jetzt ist heute ein Artikel auf Bild-online erschienen. Er trägt den Titel: Geht unseren Blitzern bald das Licht aus? In diesem Beitrag lässt die Bild einen Spracher der Deutschen Hochschule in Münster der Polizei zu Wort kommen. Herr Johann-Markus Hans gibt zu: Blitzer messen fehl! Dies gilt übrigens für mobile als auch für stationäre Blitzer. Er begründet dies damit, dass viele Kommunen ihr Personal sich selbst schulen lassen.

Offensichtlich können diese die korrekte Einrichtung von stationären und die Bedienung von mobilen Blitzgeräten nicht. Dadurch kommt es oft zu Fehlmessungen. Der Grund hierfür liegt daran, dass Bedienungsanleitungen oft bei den Gerichten liegen, die nicht anhand von Kopien bewerten dürfen. Die Polizei selbst darf aus Urheberrechtsgründen keine Kopien der Bedienungsanleitungen anlegen. Die Folge: Der Polizeibeamte lernt den Umgang mit einem Blitzgerät ohne korrekte Bedienungsanleitung. Eine Bedienung der mobilen Geräte wäre ohne diese – laut Johann-Markus Hans – aufgrund der Komplexität der Geräte erst gar nicht möglich.

Blitzer messen fehl! Daran gibt es für uns keinen Zweifel. Aber müssen sie gleich wie im Bild-Artikel angekündigt gleich wie in der Schweiz abgeschafft werden? Sicherlich nicht. Eine Lösung muss her, so dass wirklich nur die belangt werden, die auch tatsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daran arbeitet Herr Hans in Zusammenhang mit Herstellern und will Ergebnisse schon recht bald vorlegen.

 

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