Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
03.09.2012

Blitzer-Apps – legal oder illegal?

Seitdem es Smartphones gibt, werden unterschiedliche Apps für jede Lage des Lebens angeboten. Ob Barcode-Scanner, Wasserwaagen oder virtuelle Feuerzeuge. Der Sinn Apps vom letzteren Typen erschließen sich einem jedoch nicht. Blitzer-Apps gehören aber zu den Apps, die gerade von Autofahrern als sinnvoll eingestuft werden. Doch sind sie auch legal?

Zunächst die Frage, was eigentlich Blitzer-Apps sind. Blitzer-Apps sind kleine Programme, die man sich auf das Smartphone herunterladen kann. Mit ihrer Hilfe werden Autofahrer kurz vor einer Radarfalle gewarnt. Ähnlich der
Warnung in einem Navigationssystem. Dabei melden Fahrer eine Radarfalle. Diese werden in einem zentralen System gespeichert und an alle App-Inhaber weitergegeben. Ähnlich wie beim Radio eigentlich. Vielleicht mit dem Unterschied, dass eine Blitzer-Apps kurz vorher (z.B. 100 m) warnt und nicht wie ein Radiosprecher den ungefähren Standort preisgibt.

Diese Blitzer-Apps funktionieren auch erstaunlich gut. Dennoch warnen der ADAC und andere vor der Nutzung dieser kleinen Helfer, da sie illegal sein sollen. Denn in Deutschland ist die Nutzung von Geräten, die zum Warnen von Radarfallen bestimmt sind, illegal. Dem entgegnet ein Hersteller dieser Apps, dass ein Smartphone vorrangig zum Telefonieren und nicht zum Warnen vor Radarfallen bestimmt ist. Eine entsprechende Rechtssprechung diesbezüglich gibt es noch nicht.

Wie könnte die Polizei bei Verdacht reagieren?

Bei einem Verdacht kann die Polizei die Herausgabe des Smartphones verlangen. Sollte sich der Fahrer weigern, steht der Polizei die zwanghafte Übernahme offen. Bei entsprechendem Nachweis stehen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg an. Was die Polizei jedoch nicht erfragen darf ist der Pin-Code eines Smartphones.

Daher kann die Polizei nur an die Fahrer appellieren, die Blitzer-Apps zu löschen. Auch diese Maßnahmen bringt nicht viel, da 100 m weiter die App auch schon wieder heruntergeladen werden könnte.

Bei einer Sache kann die Polizei dann aber doch zugreifen. Denn für die Übermittlung von Radarfallen an die Zentrale ist die Nutzung des Handys notwendig. Und Handy am Steuer ist – wie wir alle wissen – eine Ordnungswidrigkeit.