Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
29.10.2013

Auto im Ausland am Zoll abgeben – so geht’s!

Vielleicht hat der eine oder andere an einen Umzug gedacht und sich überlegt, sein ganzes Hab und Gut mitzunehmen. Wer nicht das nötige Kleingeld für einen Umzugsdienst hat, der könnte sich ein günstiges und fahrtüchtiges Fahrzeug zulegen, es dort eine gewisse Zeit fahren und es dann dort verschrotten. Konkret bedeutet dies am Zoll abgeben.

Voraussetzungen

Zunächst braucht man ein vernünftiges Fahrzeug. Da Fahrzeuge maximal sechs Monate im Ausland ohne Zollgebühren gefahren werden dürfen, sollte es also mindestens sechs Monate TÜV besitzen. Andernfalls kommt man erst gar nicht mit dem Fahrzeug in das Land.

Darüber hinaus muss das Fahrzeug natürlich ordentlich versichert sein. Hierfür ist vor Kauf zu denken. Hat man eine Versicherung ausgewählt, so erhält man von dieser die EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung). Mit dieser und den Fahrzeugpapieren geht es dann zum Straßenverkehrsamt. Apropos Versicherung: Bis zum 30.11. kann man noch seine Versicherung wechseln. Weitere Infos und ein KFZ Versicherungsvergleich finden Sie hier.

In der Regel dauert es einige Wochen bis der eigentliche Versicherungsnachweis (Grüner Schein) eingetroffen ist. Hat man sich kurzfristig für die Überfahrt mit dem Fahrzeug entschieden, sollte man sich einen vorläufigen Versicherungsschein von der Versicherung ausstellen lassen. Vorsicht! Einige Länder akzeptieren keine handgeschriebenen Dokumente.

Im Land selbst

Ist man endlich im Zielland angekommen, hat man erst einmal Ruhe. An der Grenze erhält man in der Regel Papiere, die einen darauf hinweisen, dass das Fahrzeug nach spätestens sechs Monaten abzugeben ist. Hierfür sollte man sich erkundigen, wo der nächste Abgabeort ist.

Das Fahrzeug dort abgegeben, nimmt man die Kennzeichen mit. Denn schließlich muss das Fahrzeug noch in Deutschland abgemeldet werden. Auch erhält man vom Zoll eine Bestätigung über die Abgabe des Fahrzeugs vor Ort. Mit diesen Dokumenten und dem Kennzeichen kann man selbst (oder ein Bekannter) das Fahrzeug in Deutschland abmelden, die Versicherung kündigen etc.

Was noch zu beachten wäre..

Da man ins Ausland fährt und Pannen gerade bei älteren Fahrzeugen, die man am Zoll abgeben will, wahrscheinlich sind, sollte man einen Auslandspannenschutz vorher abschließen. Sicher ist sicher. Auch dieser kann nach Abgabe des Fahrzeugs gekündigt werden.

Was macht der Zoll mit dem Fahrzeug?

Die von Ausländern abgegebenen Fahrzeuge werden vom Zoll in der Regel versteigert. Je nach Zustand und Zielland kann der Zoll dabei noch richtig gut Geld daran verdienen. Wenn nicht, werden die Fahrzeuge an Schrottplätze gegeben.

The post Auto im Ausland am Zoll abgeben – so geht’s! appeared first on Auto-Motor-Recht.de.