In einigen Bundesländern wie hier in Nordrhein-Westfalen rücken die Osterferien immer näher. Familien nutzen gerne diese Zeit für einen Kurzurlaub in Frankreich. Gerade hier aus dem Rheinland ist Frankreich nicht so weit entfernt. Ein wenig Sonne tanken, ein wenig das Meer und das Land genießen. Damit der Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet, müssen Autofahrer seit letztem Jahr einen Alkoholtester für Frankreich nun mitführen. Wir hatten hierüber schon letztes Jahr berichtet.
Alkoholtester für Frankreich gibt es in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen. Die Preise bewegen sich zwischen 17 – 115 Euro je nach Ausführung und Wiederverwendbarkeit. Beachten Sie, dass Sie bei Einwegtestern stets zwei mitführen müssen. Werden Sie angehalten und nutzen den einzigen, den Sie mitführen, für den Alkoholtest, können Sie natürlich ohne einen weiteren nicht weiterfahren.
Bedenken Sie weiterhin, dass Sie den Alkoholtester für Frankreich schon vor Einreise in das Land im Fahrzeug haben müssen. Zwar können Einwegtester auch an französischen Tankstellen erworben werden. Diese sind in der Regel qualitativ minderwertig und es könnte durchaus zu spät sein, dort eines zu erwerben. Billigtester-Werte können zudem von den Werten der Polizei abweichen.
Bitte bedenken Sie weiterhin, dass die Bestrafung bei fehlendem Alkoholtester seit diesem Monat begonnen haben. Zwar sollte dies schon vorher der Fall sein. Das französische Verkehrsministerium hat den Vollzug der Strafe auf März 2013 verschoben. Gerade in der Urlaubszeit könnten daher versteckt Kontrollen an den den deutsch-französischen Grenzen stattfinen.
Achten Sie bitte weiterhin darauf, dass die Alkoholtester für Frankreich, dass die Tester nach der französischen Norm (NF) zertifiziert sind.
Die Promillegrenze in Frankreich beträgt 0,5 mg/l. Wer mehr Alkohol im Blut besitzt, sollte definitiv kein Fahrzeug in Frankreich führen. Im Ausland sind die Strafen oft deutlich höher als in Deutschland. Zudem müssen Ausländer diese gleich vor Ort abführen. Ein Einspruch mit Hilfe eines Anwalts gestaltet sich in der Regel schwierig, ist jedoch nicht unmöglich.
Bei fehlendem Alkoholtester für Frankreich ist ein Verwarngeld in Höhe von 11 Euro fällig. Dieses sollte auch ab März 2013 erhoben werden. Aufgrund von Lieferengpässen von Testern im Land selbst, hat das französische Innenministerium die Erhebung des Verwarngeldes jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.
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