Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
30.05.2011

Während des Urlaubs erkranktes Kind – die Zweite

Am 03.08.2010 haben wir an dieser Stelle über ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin berichtet, wonach die Pflege eines erkrankten Kindes während des Urlaubs eines Arbeitnehmers nicht dazu führt, dass der Arbeitgeber die Urlaubstage nachgewähren muss. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg folgte nun in zweiter Instanz der Auffassung des Arbeitsgerichts und wies die Berufung der Klägerin zurück.

Im Wesentlichen schloss sich das LAG den Gründen des Arbeitsgerichts an. Auch das LAG vertritt die Auffassung, die von der Klägerin geforderte analoge Anwendung des § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sei in sochen Fällen nicht gerechtfertigt. Hierfür fehle es schon an einer für einen Analogieschluss erforderlichen planwidrigen Regelungslücke.

Hätte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 9 BUrlG auch auf die hier streitige Fallkonstellation ausdehnen wollen, wäre es ihm im Zuge mehrere Änderungen des BUrlG möglich gewesen, dies durch eine Änderung des Wortlauts des § 9 deutlich zu machen. Dies ist jedoch nicht geschehen und deutet darauf hin, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 9 BUrlG nicht beabsichtigt ist.

Die Revision hat das LAG nicht zugelassen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

 

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.11.2010

Az.: 11 Sa 1475/10