Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
16.11.2010

Tarifvertragliche Zwangspensionierung ist europarechtskonform

In einem grundlegenden Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Zwangspensionierung aufgrund tarifvertraglicher Regelaltersgrenzen keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt.

Es ist zwar unstreitig, dass in derartigen tarifvertraglichen Rentenaltersklauseln eine altersbedingte Schlechterstellung der zwangswiese pensionierten Arbeitnehmer zu sehen ist, weil diese einzig wegen des Alters  ihren Job verlieren, während jüngere Arbeitnehmer weiterarbeiten dürfen. Trotzdem liegt in der altersbedingten Schlechterstellung nach Ansicht des EuGH keine rechtlich verbotene Diskriminierung wegen des Alters, da gute Gründe für die weniger günstige Behandlung älterer Arbeitnehmer existieren.

Grundsätzlich kommen als sachliche Rechtfertigung einer altersbedingten Ungleichbehandlung insbesondere Gründe aus den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Sozialpolitik in Betracht. Ein solcher Grund beziehungsweise eine objektives und angemessenes Ziel gab auch hier den Ausschlag. So sei die Ungleichbehandlung in den Augen der EuGH-Richter bereits durch das sehr allgemeine Ziel, Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen, sachlich gerechtfertigt.

EuGH, Urt. v. 12.10.2010

Az.: C-45/09