Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
07.01.2011

Reaktion der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz

Auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes im November 2010 (siehe Beitrag vom 08. November 2010) hat die Bundesregierung nun ihrerseits reagiert. Überwiegend lehnte das Kabinett die Änderungswünsche beziehungsweise Änderungsvorschläge der Ländervertretungen ab.

So wies die Regierung unter anderem den Vorwurf zurück, der Gesetzesentwurf sei für Laien unverständlich formuliert. Lediglich hinsichtlich der weiten Definition des Begriffes Beschäftigtendaten plant die Bundesregierung eine erneute Prüfung und stellt die Ausarbeitung einer geänderten Fassung zumindest in Aussicht. Der Bundesrat schlug diesbezüglich von, Daten aus sozialüblicher innerbetrieblicher Kommunikation aus dem Anwendungsbereich des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes auszunehmen. Andernfalls könnte die Frage des Vorgesetzten nach dem Befinden eines Arbeitnehmers schon unzulässig sein.

Wirkliche Zustimmung gab es nur bei wenigen, meist klarstellenden Empfehlungen der Länder, wie zum Beispiel die Berücksichtigung von Tarifverträgen.

Gemäß dem Gesetzgebungsverfahren wird der Entwurf nun dem Bundestag zur Prüfung vorgelegt.