Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
23.12.2010

Neue Regelungen für Zeitarbeit

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen, wonach unter anderem der sogenannte Drehtüreffekt, bei dem die Stammbelegschaften durch Leiharbeiter ersetzt werden, verhindert werden soll.

Das neue Gesetz soll durch die enthaltende Drehtürklausel nicht länger zulassen, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar danach beziehungsweise nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder eingestellt werden können.

In Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) regelt das Gesetz beispielsweise auch, dass die Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr an die Gewerbsmäßigkeit knüpft, sondern künftig alle Unternehmen erfasst sind, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung soll ein Ausnahmetatbestand geschaffen werden.

Außerdem soll das Gesetz klarstellen, dass Arbeitnehmerüberlassungen grundsätzlich nur vorübergehend zu erfolgen haben. Letztlich erhalten Leiharbeitskräfte im Einsatzunternehmen mehr Rechte. So haben Entleiher künftig Zeitarbeitskräfte über vakante Stellen zu informieren. Zudem sollen die Entleihunternehmen den Zeitarbeitern den Zugang zu Gemeinschaftsausrichtungen ermöglichen.