Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
15.12.2010

Leiharbeitnehmer werden teuer

Wie das Bundesarbeitsgericht aktuell entschied, darf die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Der erste Senat sprach der Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften, der in der Vergangenheit Billigverträge vorgeworfen wurden, die Tariffähigkeit ab. Die Entscheidung könnte für die vor allem für die Zeitarbeitsfirmen, bei Zahlungsunfähigkeit aber auch für die entleihenden Firmen erhebliche Mehrkosten zur Folge haben.

Die obersten Arbeitsrichter führten hinsichtlich der CGZP aus, dass dieser Zusammenschluss mehrerer kleiner Arbeitnehmerorganisationen nicht tariffähig sei. Die CGZP sei also keine Gewerkschaft und dürfe daher nicht mit Zeitarbeitsunternehmen über Löhne verhandeln. Zur Gültigkeit bereits bestehender Tarifverträge äußerten sich die Richter zunächst nicht.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind enorm. Betroffen sind Tarifverträge mit geschätzt 1.500 Unternehmen der Zeitarbeitsbranche, die für mehr als 200.000 Leiharbeiter gelten. Sollten die bestehenden Tarifverträge nichtig sein, müssten nicht nur Sozialabgaben nachgezahlt werden. Künftig hätten Leiharbeiter darüber hinaus Anspruch auf höhere Löhne und können unter Umständen sogar Ansprüche für vergangene Jahre geltend machen. Grund hierfür ist das sogenannte „Equal-Pay-Prinzip“, wonach Leiharbeiter, für die kein gültiger Tarifvertrag gilt, wie die Stammbelegschaft bezahlt werden müssen.

Direkt betrifft die Entscheidung zunächst die Zeitarbeitsunternehmen, allerdings haften für Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenz oder Verzug nachrangig auch die Entleihfirmen, für die bei einer vierjährigen Verjährungsfrist erhebliche Summen zusammenkommen können.

BAG, Beschl. v. 14.12.2010

Az.: 1 ABR 19/10

Fazit: Der Beschluss aus Erfurt verbessert zwar die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der in der Leiharbeitsbranche beschäftigten, jedoch besteht auch die Gefahr, dass die Zeitarbeitsfirmen den Mehrkostenaufwand nicht tragen können.