Die Frage, ob wiederholte Befristungen eines Arbeitsvertrages auch dann auf den Sachgrund der Vertretung gestützt werden können, wenn bei dem Arbeitgeber ein ständiger Vertretungsbedarf besteht, hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich dem Europäischen Gerichtshof zu Vorabentscheidung vorgelegt.
Das BAG hat diesbezüglich erhebliche Zweifel, denn in diesen Fällen kann der Arbeitgeber den Vertretungsbedarf regelmäßig auch durch unbefristete Anstellungen befriedigen. Demnach sind solche Kettenbefristungen möglicherweise missbräuchlich.
BAG, Beschl. v. 17.11.2010
7 AZR 443/09